Wir helfen, unterstützen und kooperieren mit Berufskollegen (Steuerberater, Rechtsanwälte, Kanzleien, Unternehmensberater etc.), da wir die Expertise und Erfahrung im Nischenbereich des internationalen Steuerrechts haben und diese gerne teilen, verleihen und weitergeben möchten. Lange Recherchen und Kapazitäten-Verschwendung kann häufig vermieden werden, wenn Hand in Hand gearbeitet wird. Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen Berufskollegen fördern und bieten unsere Hilfe bei der Betreuung eurer Mandantschaft im Internationalen Steuerrecht an.
Wir gewähren dabei einen vollumfänglichen Mandantenschutz. Wir beraten im Hintergrund ohne direkten Kontakt zum Mandanten und besprechen alle Abläufe nur mit den zuständigen Beratern. Sollte es gewünscht sein, sprechen wir auch direkt mit den Mandanten. Wir unterstützen bei Projekten, Einzelfragen oder wiederkehrenden Compliance-Aufgaben rund um das internationale Steuerrecht.
Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Mandant
♦︎ einen Wegzug plant, ♦︎ ausländische Einkünfte bezieht, ♦︎ Mitarbeiter international aufstellen möchte, ♦︎ internationale Betriebsprüfungsfragen, ♦︎ Thematiken der Betriebsstätten,
♦︎ oder andere Themen des internationalen Steuerrechts auftreten.
Gerne beraten und schulen wir auch einmalig, damit u.a. die im Folgejahr zu erstellende Steuererklärung mit internationalem Bezug kapazitätssparend und ohne externe Unterstützung erstellt werden kann.
Zusammen Lösungen finden und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Von Beraterinnen für Berater*innen.